Was entfällt beim Elektroauto?
Die gute Nachricht zuerst: Zahlreiche Wartungsarbeiten, die beim Verbrenner regelmäßig anfallen, entfallen beim Elektrofahrzeug vollständig:
- Kein Ölwechsel (kein Verbrennungsmotor)
- Kein Zahnriemen- oder Zahnkettenwechsel
- Kein Filterwechsel für Kraftstoff oder Luft
- Kein Auspuff, kein Katalysator
- Keine Zündkerzen
- Kupplung entfällt bei den meisten E-Fahrzeugen
Was muss trotzdem gewartet werden?
- Bremsen: Durch Rekuperation werden die Bremsen weniger beansprucht, können aber schneller korrodieren da sie seltener genutzt werden. Regelmäßige Prüfung nötig.
- Bremsflüssigkeit: Auch beim E-Auto hygroskopisch und muss alle 2 Jahre gewechselt werden.
- Klimaanlage: Identisch zum Verbrenner – Kältemittelbefüllung, Pollenfilter, Desinfektion.
- Reifen: E-Autos sind schwerer und beschleunigen schärfer – Reifen verschleißen schneller als beim Verbrenner.
- Kühlsystem für Batterie und Elektronik: Das Thermomanagement der Hochvoltbatterie braucht gepflegte Kühlung.
- 12V-Bordnetz-Batterie: Auch E-Autos haben eine normale 12V-Batterie für Steuergeräte und Beleuchtung.
- HU+AU: Pflicht bleibt Pflicht – die Hauptuntersuchung gilt auch für E-Fahrzeuge.
Werkstattkompetenz bei E-Fahrzeugen
Hochvoltkomponenten der Traktionsbatterie dürfen nur von spezifisch geschultem Personal gewartet werden. Bei der Autoklinik Reutlingen sind wir für gängige Elektro- und Hybridfahrzeuge ausgestattet.



