Das Wichtigste vorab
Die Herstellergarantie bleibt erhalten, wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer qualifizierten freien Werkstatt inspizieren lassen – sofern Original- oder gleichwertige Teile verbaut werden und die Serviceintervalle eingehalten werden. Das ist durch die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) geregelt.
Was sagt die EU-GVO?
Die Gruppenfreistellungsverordnung der EU untersagt es Fahrzeugherstellern, Kunden zur Wartung an Vertragswerkstätten zu zwingen. Konkret bedeutet das: Hersteller dürfen die Garantie nicht verweigern, nur weil die Wartung bei einer freien Werkstatt durchgeführt wurde. Bedingung: Die Arbeit muss fachgerecht sein und mit gleichwertigen Teilen erfolgen.
Was müssen Sie beachten?
- Serviceintervalle des Herstellers einhalten
- Original- oder gleichwertige Teile (OEM-Qualität) verwenden
- Alle durchgeführten Arbeiten im Serviceheft dokumentieren
- Rechnungen und Nachweise aufbewahren
Was wenn der Hersteller die Garantie verweigert?
Verweigert ein Hersteller die Garantieleistung mit dem Hinweis auf eine freie Werkstatt, liegt in den meisten Fällen ein Rechtsverstoß vor. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Kfz-Recht oder den ADAC.
Unser Service
Bei der Autoklinik Reutlingen dokumentieren wir alle Arbeiten lückenlos im Serviceheft und verwenden ausschließlich Original- oder gleichwertige Teile. Ihre Garantie bleibt zu 100% erhalten.



