Recht & Garantie

Herstellergarantie und freie Werkstatt: Was viele Autofahrer nicht wissen

Viele glauben, sie müssen für die Inspektion zur Vertragswerkstatt – sonst verlieren sie die Garantie. Das stimmt nicht. Wir erklären die Rechtslage klar und verständlich.

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Alessio Piccione

Werkstattleiter · 5. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit

Mechaniker stempelt Serviceheft in der freien Werkstatt

Das Wichtigste vorab

Die Herstellergarantie bleibt erhalten, wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer qualifizierten freien Werkstatt inspizieren lassen – sofern Original- oder gleichwertige Teile verbaut werden und die Serviceintervalle eingehalten werden. Das ist durch die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) geregelt.

Was sagt die EU-GVO?

Die Gruppenfreistellungsverordnung der EU untersagt es Fahrzeugherstellern, Kunden zur Wartung an Vertragswerkstätten zu zwingen. Konkret bedeutet das: Hersteller dürfen die Garantie nicht verweigern, nur weil die Wartung bei einer freien Werkstatt durchgeführt wurde. Bedingung: Die Arbeit muss fachgerecht sein und mit gleichwertigen Teilen erfolgen.

Was müssen Sie beachten?

  • Serviceintervalle des Herstellers einhalten
  • Original- oder gleichwertige Teile (OEM-Qualität) verwenden
  • Alle durchgeführten Arbeiten im Serviceheft dokumentieren
  • Rechnungen und Nachweise aufbewahren

Was wenn der Hersteller die Garantie verweigert?

Verweigert ein Hersteller die Garantieleistung mit dem Hinweis auf eine freie Werkstatt, liegt in den meisten Fällen ein Rechtsverstoß vor. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Kfz-Recht oder den ADAC.

Unser Service

Bei der Autoklinik Reutlingen dokumentieren wir alle Arbeiten lückenlos im Serviceheft und verwenden ausschließlich Original- oder gleichwertige Teile. Ihre Garantie bleibt zu 100% erhalten.

FAQ

Häufige Fragen

Verliere ich meine Garantie bei einer freien Werkstatt?

Nein. Die EU-GVO schützt Sie. Garantieverlust durch freie Werkstatt ist in der Regel rechtswidrig, sofern gleichwertige Teile verwendet werden.

Was sind gleichwertige Teile?

Teile, die die gleichen oder bessere Qualitätsstandards erfüllen wie Originalteile – meist von denselben Zulieferern wie OEM-Teile hergestellt.

Muss ich die Rechnung der freien Werkstatt dem Hersteller vorlegen?

Im Garantiefall ja. Heben Sie alle Rechnungen und das Serviceheft gut auf – sie sind Ihr Nachweis für ordnungsgemäße Wartung.