Unfall & Karosserie

Nach dem Unfall: Was tun? Schritt-für-Schritt-Anleitung für Autofahrer

Unfall passiert – und plötzlich weiß man nicht, was zuerst. Wir erklären, was unmittelbar nach einem Unfall zu tun ist und wie Sie Ihre Ansprüche richtig geltend machen.

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Marco Elia

Geschäftsführer · 14. Mai 2026 · 8 Min. Lesezeit

Schadensbegutachtung nach Autounfall in der Werkstatt

Direkt nach dem Unfall: Die ersten Minuten

  1. Sicherheit herstellen: Warnblinkanlage an, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen (mind. 100 m vor der Unfallstelle auf der Autobahn, mind. 50 m innerorts).
  2. Verletzte versorgen: Erste Hilfe leisten, Notruf 112 wählen.
  3. Polizei rufen: Bei Sachschäden über ca. 1.500 € sollte die Polizei gerufen werden. Bei Personenschäden immer.
  4. Beweise sichern: Fotos von Fahrzeugschäden, Kennzeichen, Unfallstelle, Straßenverhältnissen und Zeugen machen.
  5. Daten austauschen: Name, Adresse, Versicherung und Kennzeichen des Unfallgegners notieren. Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen.

Wer haftet – und was bedeutet das für die Reparatur?

Bei eindeutiger Fremdverschuldung trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten: Reparatur, Mietwagen, Wertminderung und Gutachterkosten. Sie haben das Recht auf Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl – nicht der der Versicherung!

Gutachter oder Kostenvoranschlag?

Bei Schäden über ca. 750 € empfiehlt sich ein unabhängiges Kfz-Gutachten. Der Gutachter ermittelt den tatsächlichen Schaden und schützt Sie vor einer Unterbewertung durch die gegnerische Versicherung. Die Kosten des Gutachtens trägt bei Fremdverschulden ebenfalls der Verursacher.

Freie Werkstatt vs. Vertragswerkstatt nach Unfall

Sie sind nicht verpflichtet, in einer Partnerwerkstatt der Versicherung zu reparieren. Als freie Fachwerkstatt rechnen wir direkt mit der Versicherung ab und vertreten Ihre Interessen – nicht die der Versicherung.

Unfallinstandsetzung bei der Autoklinik Reutlingen

Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit der Kfz-Versicherung, stellen bei Bedarf einen Leihwagen zur Verfügung und reparieren Ihr Fahrzeug nach Herstellerstandard. Jetzt Termin vereinbaren.

FAQ

Häufige Fragen

Darf ich nach einem Unfall die Werkstatt frei wählen?

Ja. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl – auch wenn die Versicherung eine Partnerwerkstatt empfiehlt.

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?

Ab einem Schaden von ca. 750 € empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten. Bei Totalschaden oder Personenschäden immer.

Was ist eine Wertminderung?

Nach einem Unfall hat das Fahrzeug auch nach perfekter Reparatur einen geringeren Wiederverkaufswert. Diese merkantile Wertminderung ist bei Fremdverschulden erstattungsfähig.