Direkt nach dem Unfall: Die ersten Minuten
- Sicherheit herstellen: Warnblinkanlage an, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen (mind. 100 m vor der Unfallstelle auf der Autobahn, mind. 50 m innerorts).
- Verletzte versorgen: Erste Hilfe leisten, Notruf 112 wählen.
- Polizei rufen: Bei Sachschäden über ca. 1.500 € sollte die Polizei gerufen werden. Bei Personenschäden immer.
- Beweise sichern: Fotos von Fahrzeugschäden, Kennzeichen, Unfallstelle, Straßenverhältnissen und Zeugen machen.
- Daten austauschen: Name, Adresse, Versicherung und Kennzeichen des Unfallgegners notieren. Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen.
Wer haftet – und was bedeutet das für die Reparatur?
Bei eindeutiger Fremdverschuldung trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten: Reparatur, Mietwagen, Wertminderung und Gutachterkosten. Sie haben das Recht auf Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl – nicht der der Versicherung!
Gutachter oder Kostenvoranschlag?
Bei Schäden über ca. 750 € empfiehlt sich ein unabhängiges Kfz-Gutachten. Der Gutachter ermittelt den tatsächlichen Schaden und schützt Sie vor einer Unterbewertung durch die gegnerische Versicherung. Die Kosten des Gutachtens trägt bei Fremdverschulden ebenfalls der Verursacher.
Freie Werkstatt vs. Vertragswerkstatt nach Unfall
Sie sind nicht verpflichtet, in einer Partnerwerkstatt der Versicherung zu reparieren. Als freie Fachwerkstatt rechnen wir direkt mit der Versicherung ab und vertreten Ihre Interessen – nicht die der Versicherung.
Unfallinstandsetzung bei der Autoklinik Reutlingen
Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit der Kfz-Versicherung, stellen bei Bedarf einen Leihwagen zur Verfügung und reparieren Ihr Fahrzeug nach Herstellerstandard. Jetzt Termin vereinbaren.



